Hahnenberg 3
87487 Wiggensbach

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich der AGB

Die Leistungen von Trinity Web, im Folgenden als „Agentur“ bezeichnet, erfolgen ausschließlich gemäß diesen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

2. Dienstleistungen der Agentur

Die Agentur bietet Beratung und Umsetzung von Maßnahmen bezüglich Konzeption, Design und Entwicklung von Internetseiten sowie Software-Lösungen an. Dazu gehören auch Planung und Erstellung von Content, Optimierung von Internetseiten in Suchmaschinen sowie Schaltung und Optimierung von Google-Ads- und Social-Media-Kampagnen. Der genaue Umfang der Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.

3. Preisgestaltungsinformationen

Für unsere Leistungen gilt der individuell vereinbarte Stundensatz. Pauschalpreise werden, sofern nicht anders vereinbart, auf der Grundlage unseres Stundensatzes von 65€ kalkuliert.

4. Vergütung und Zahlungsmodalitäten

a) Die Abrechnung der Leistungen wird in den jeweiligen Angeboten spezifiziert. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung rückwirkend monatlich basierend auf den geleisteten Stunden. Eine förmliche Abnahme im Sinne des §§ 640 ff. BGB ist für die erbrachte Leistung nicht erforderlich.

b) Rechnungen sind zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.

c) Bei fehlender Aktivität und daraus resultierender Unterbrechung der Zusammenarbeit behält sich die Agentur das Recht vor, eine Zwischenabrechnung über alle bis dahin angefallenen Kosten zu stellen, mindestens jedoch 50% des Projektvolumens.

5. Pflichten des Auftraggebers zur Mitwirkung

a) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur aktiv und bestmöglich bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Dies beinhaltet die rechtzeitige und kostenlose Bereitstellung notwendiger Informationen, Unterlagen und Materialien sowie den Zugang zu relevanten Systemen und Einrichtungen.
b) Jede Vertragspartei benennt eine kompetente Ansprechperson für die Leistungserbringung, die befugt ist, verbindliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

c) Bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers verlängern sich verbindliche Vertragsfristen entsprechend. Weitere Ansprüche der Agentur bleiben hiervon unberührt.

6. Lieferbedingungen und Verzug

Verbindliche Liefer- / Leistungstermine gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Die Nichteinhaltung solcher Fristen aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände, die die Agentur nicht zu vertreten hat, führt zu angemessenen Verlängerungen.

7. Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung der Agentur zu finden.

8. Vertraulichkeit und Veröffentlichung

a) Die Vertragspartner verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen Informationen. Die Agentur darf den Auftraggeber als Referenzkunden nennen und erstellte Projekte zu Demonstrationszwecken verwenden, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht schriftlich.

b) Vertraulichkeitspflichten entfallen für Informationen, die bereits bekannt oder öffentlich zugänglich waren oder werden.

9. Haftungsbeschränkung

a) Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
b) Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für die Leistungen anderer Dienstleister, die der Auftraggeber beauftragt hat. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte und die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen.

c) Die Agentur weist darauf hin, dass sie keine rechtliche Prüfung der Inhalte des Auftraggebers durchführt und nicht für eventuelle Verstöße gegen Rechte Dritter haftet.

d) Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

e) Die Agentur haftet nicht für Verluste von Daten, Umsatz, Gewinn oder für Zins- und Ausfallkosten, die nicht durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

10. Einsatz von Dritten/Subunternehmen

a) Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen Dritte oder Subunternehmen einzusetzen, ohne Zustimmung des Auftraggebers. Sie stellt sicher, dass die eingesetzten Personen ausreichend qualifiziert sind.
b) Bei Problemen mit dem Verhalten oder der Qualifikation der eingesetzten Personen informiert der Auftraggeber die Agentur, die entsprechende Maßnahmen ergreift, gegebenenfalls durch Austausch der betreffenden Person.

c) Die eingesetzten Personen unterliegen nicht der Weisungsbefugnis des Auftraggebers.

11. Eigentumsvorbehalt, Rechte am geistigen Eigentum

a) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die erbrachten Leistungen Eigentum der Agentur.
b) Das Urheberrecht bleibt bei der Agentur. Diese ist berechtigt, die Leistungen für andere Zwecke zu verwenden, sofern keine personenbezogenen Daten des Auftraggebers enthalten sind.

c) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht. Eine anderweitige Nutzung bedarf der Zustimmung der Agentur.

12. Abwerbeverbot

Es ist untersagt, während und ein Jahr nach Beendigung des Vertrags Mitarbeitende der anderen Partei abzuwerben. Bei Verstoß zahlt die verstoßende Partei eine Vertragsstrafe.

13. Gerichtsstand

Köln ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

14. Änderungen der AGB

Änderungen bedürfen der Schriftform.

15. Erwähnungsanspruch

Die Agentur darf sich als Urheber auf erstellten Projekten ausweisen, es sei denn, der Kunde widerspricht schriftlich.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen.